grundeinlöse.entschädigung.
Bewertungsgundsatz ist der Vermögensausgleich.Die Entschädigungsansprüche sind in den
Materiengesetzen zumeist unterschiedlich geregelt.
Enteignungen,
also der behördliche Eingriff
ins Eigentum,
dürfen nur bei Vorliegen eines
öffentlichen Interesses erfolgen.
Der betroffene Grundeigentümer
hat dann Anspruch auf Ersatz seiner
aus dieser Enteignung entstehenden
vermögensrechtlichen Nachteile.
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