grundeinlöse.entschädigung.
Grundsatz ist der Vermögensausgleich.
Aber die
Entschädigungsregelungen sind
in den
Materiengesetzen
unterschiedlich geregelt ...
Enteignungen,
also der behördliche Eingriff
ins Eigentum,
dürfen nur bei Vorliegen eines
öffentlichen Interesses erfolgen.
Der betroffene Grundeigentümer
hat dann Anspruch auf Ersatz seiner
aus dieser Enteignung entstehenden
vermögensrechtlichen Nachteile.
Entschädigungen sind immer wertneutral.
Entschädigungen werden immer
hoheitlich, also
einseitig durch die Behörden
festgesetzt.
Der Umfang des
Entschädigungsanspruche kann
anlassbezogen unterschiedlich
sein. Forstrecht, Wasserrecht
und
Naturschutzrecht
geben
unterschiedliche
Entschädigungsregelungen - vom
Sachwert bis zum Ertragswert -
vor.
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