grundeinlöse.entschädigung.
Bewertungsgundsatz ist der Vermögensausgleich.Die Entschädigungsansprüche sind in den
Materiengesetzen zumeist unterschiedlich geregelt.
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Enteignungen,
also der behördliche Eingriff
ins Eigentum,
dürfen nur bei Vorliegen eines
öffentlichen Interesses erfolgen.
Der betroffene Grundeigentümer
hat dann Anspruch auf Ersatz seiner
aus dieser Enteignung entstehenden
vermögensrechtlichen Nachteile.
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